Kehrtätigkeit

Die gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungs- und Kehrarbeiten sind in der Salzburger Feuerpolizeiordnung geregelt, zu welchen die Kaminkehrung, Ausbrennen von Abgasanlagen, Reinigen der Fangsohle und der Verbindungsstücke, Kehren von Selchkammer und Lüftungsanlagen zählt.