Heizraumbestätigung für Gasheizungen

Gemäß OIB Richtlinie 2 besteht für alle Gasheizungen ≥ 50 kW eine Heizraumpflicht.
Ein Befund über eine gesetzeskonforme Ausführung des Heizraumes ist für den Gasleitungsbetreiber (Salzburg AG) zu erstellen.

Im Zuge unserer Befunderstellung für die Abgasanlage bzw. Feuerstätte erstellen wir ein Gutachten, dass der gegenständliche Heizraum eine ordnungsgemäße brandschutztechnische und mangelfreie Ausführung aufweist.

Die Heizraumbestätigung übersenden wir an den Eigentümer und an die Salzburg AG.