Befund für Abgasanlagen

Bei jeder Änderung an der Abgasanlage oder Feuerstätte, egal ob Neuanschluss oder Tausch, ist ein Befund durch den zuständigen öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrer zu erstellen, welcher bei Bedarf der Gemeinde vorzulegen ist bzw. für die Bauvollendung benötigt wird.

Ohne einen gültigen und mangelfreien Befund kann es zu Haftungs- und Versicherungsproblemen bei Schäden kommen.

Wir beraten Sie gerne bei Änderungswünschen und stehen Ihnen mit unserem Wissen zur Verfügung.