Energieausweis

Es würde uns freuen Ihren Energieausweis, für Bestandsgebäude zu erstellen – bitte um Kontaktaufnahme!

Was ist der Energieausweis (EA)?

Der Energieausweis ist eine Art „Typenschild“ für Gebäude, indem die energetische Qualität dokumentiert wird, bei einem Normnutzerverhalten gemäß ÖNORM → Energiepickerl für Haus.

Was ist das EAVG? (2012)

Energieausweisvorlagegesetz stellt die zivilrechtliche Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie dar und regelt, dass bei Verkauf und In-Bestand-Gabe (Vermietung, Verpachtung) von Nutzungsgebäuden.

Wer bezahlt den Energieausweis?

Im Energieausweisvorlagegesetz ist nicht festgelegt, wer für die entstehenden Kosten des Energieausweises aufkommen muss.

Verkauf:
Wird für den Verkauf eines Gebäudes ein Energieausweis benötigt, wird der Verkäufer einen qualifizierten Sachverständigen (z.B. Rauchfangkehrer) mit der Erstellung beauftragen und die dafür anfallenden Kosten zunächst selbst bezahlen. Ob diese Kosten zum Teil oder zur Gänze vom Käufer erstattet werden, hängt von der Gestaltung des Kaufvertrages ab.

Vermietung:
Vermieter muss den Energieausweis bezahlen und kann diesen nicht dem Mieter in die Betriebskosten einfließen lassen – gemäß Mietrechtsgesetz (MRG).

Wie lange ist der Energieausweis gültig?

Ab dem Erstellungsdatum hat der Energieausweis eine Gültigkeit von 10 Jahren.

Wann wird ein Energieausweis benötigt?

Bei Verkauf, Verpachtung oder Vermietung von Gebäuden und Nutzungsobjekten.
Bei Bauverfahren, bei Einreichung um Baugenehmigung (Neu-, Um-, Zubau, Instandsetzung, Änderung).
Für diverse Förderungen!
Entspricht der EA nicht den gültigen Richtlinien, wird der Antrag von der Baupolizei zurückgewiesen.
• Käufer • Mieter • Planer • Hauseigentümer • Büros • Öffentl. Hand usw.

Welche Informationen bekomme ich durch den Energieausweis?

  • Heizwärmebedarf (HWB)
  • Heiztechnik-Energiebedarf (HTEB)
  • Endenergiebedarf des betreffenden Gebäudes (EEB)
  • Primärenergiebedarf (PEB)
  • Kohlendioxid Emissionen (CO2-kg/m2a)
  • Faktor für die Gesamtenergieeffizienz (fgee)
  • Empfehlungen und Maßnahmen zur Reduzierung des Energiebedarfes

Was passiert, wenn es keinen Energieausweis gibt?

Ab 01.12.2012 können dafür Verwaltungsstrafen von bis zu 1.450 Euro anfallen.