Dichteprüfung von Abgasanlagen

Jede Abgasanlage (Kamin, Schornstein, Rauchfang, Fang) ist bei Neu-, Zu- oder Umbau, nach Sanierung oder Instandsetzung einer Feuerstätte (egal ob Zentralheizung, Einzelofen oder Tischherd), bei Wechsel des Brennstoffes, nach einem Rußbrand (Kaminbrand) und bei Gasheizungen nach dem Gassicherheitsgesetz GK 72 alle 12-Jahre gemäß ÖNORM B 8201 auf Betriebsdichtheit zu überprüfen.

Ein Gutachten wird erstellt, welches bei Bedarf der Baubehörde/Gemeinde vorzulegen ist.

Prüfungsmethoden:

  • Rauchtest einschalige Abgasanlage
  • Leckratenprüfung Unter- und Überdruckabgasanlagen
  • Ringspaltmessung konzentrische Luft-Abgas-Führung bei Gasgeräten

Wird bei einer dieser Überprüfungen eine Undichtheit festgestellt, beraten wir Sie objektiv über mögliche Sanierungsmaßnahmen.

Tipp: Bevor Sie hohe Kosten für einen Heizungstausch oder Kaminsanierung ausgeben, stehen wir Ihnen gerne mit unserem Know-How zur Verfügung.