Abgasmessung
Um ein nachhaltiges, effizientes und umweltfreundliches Betreiben von Heizungsanlagen zu gewährleisten, müssen alle Zentralheizungsanlagen für Öl, Gas und feste Brennstoffe (Pellet, Scheitholz, Stückgut) in regelmäßigen Abständen auf ihre Effizienz, gemäß Salzburger Heizungsanlagen-Verordnung 2010, überprüft werden.
Die Häufigkeit ist abhängig von der Art des Brennstoffes, der Nennwärmeleistung bzw. Ausführung der Heizungsanlage.
Das Ergebnis der Überprüfung ist verpflichtend in die Heizungs-Datenbank des Landes Salzburg einzutragen.
Grundsätzlich erfolgt dies vom öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrer, welcher als Überwachungsstelle der Landesregierung fungiert.
Kommt es zu keiner fristgerechten Prüfung der Anlage, oder werden die geforderten Emissionswerte bzw. die Wirkungsgrade nicht erreicht, kann im Extremfall eine Stilllegung der Heizung durch die zuständige Behörde angeordnet werden.
„Wir sind bemüht, mit Tipps und Verbesserungsvorschlägen jede Anlage wieder effizient und damit gesetzeskonform zu machen. Aber es gibt auch klar definierte Abgasgrenzwerte, die eingehalten werden müssen“